Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Bruchschäden an Armaturen auch dann mitversichert, wenn kein Frostschaden vorliegt. Der Schutz gilt bis zu einem Betrag von 500 EUR und schließt bereits defekte Armaturen sowie ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzte Armaturen aus.
Ergänzend besteht Versicherungsschutz für Schäden an Armaturen auch dann, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Nicht versichert sind:
- Schäden an bereits defekten Armaturen, zum Beispiel an tropfenden Armaturen
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Über die grundlegende Regelung hinaus sind auch solche Bruchschäden an Armaturen mitversichert, die nicht durch Frost entstanden sind. Kein Schutz besteht jedoch, wenn die Armatur schon vorher defekt war oder ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt wird. Die Leistung ist auf höchstens 500 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Sind auch Armaturenschäden ohne Frost mitversichert?
Ja, Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Welche Schäden an Armaturen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten Armaturen, etwa tropfenden, sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024