Wird ein Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, eine Gehhilfe oder ein Stützapparat gestohlen, leistet die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung auch beim einfachen Diebstahl solcher Hilfsmittel und ihres fest angebrachten Zubehörs bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Mitgestohlenes Zubehör wird nur zusammen mit dem Hauptgegenstand ersetzt, und der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes ist der einfache Diebstahl folgender Gegenstände und ihres angebrachten oder befestigten Zubehörs mitversichert:
- Kinderwagen
- Krankenfahrstühle, die nicht versicherungspflichtig sind
- Rollstühle
- Rollatoren
- Gehhilfen
- Stützapparate
Lose mit dem Kinderwagen, Krankenfahrstuhl, Rollstuhl, Rollator oder der Gehhilfe verbundene Sachen sowie Sachen, die regelmäßig deren Gebrauch dienen, werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet wurden. Der Inhalt ist nicht mitversichert.
Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen über den Hersteller, die Marke sowie – sofern vorhanden – die Rahmen- und sonstige Identifikationsnummer oder Kennzeichen beschaffen und aufbewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmungen, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Krankenfahrstühle, Gehhilfen und Stützapparate, die im Eigentum von Sozialversicherungsträgern stehen, sind nur versichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Auch der einfache Diebstahl von Kinderwägen, Rollstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Stützapparaten und nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen ist mitversichert, ebenso das fest angebrachte Zubehör. Lose zugehörige Sachen sind nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Gerät gestohlen wurden; der Inhalt selbst ist nicht versichert. Die Entschädigung ist auf 2.500 EUR begrenzt, und man sollte Herstellerangaben und Kennnummern aufbewahren. Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist der Diebstahl eines Rollstuhls oder Kinderwagens versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Wird das Zubehör beim Diebstahl mit ersetzt?
Fest angebrachtes oder befestigtes Zubehör ist mitversichert. Lose verbundene oder regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Gegenstand entwendet wurden. Der Inhalt ist nicht mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Sind Hilfsmittel eines Sozialversicherungsträgers mitversichert?
Krankenfahrstühle, Gehhilfen und Stützapparate im Eigentum von Sozialversicherungsträgern sind nur versichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024