Werden Hausratgegenstände aus einem verschlossenen Fahrzeug gestohlen, ersetzt die Alte Oldenburger in der Hausratversicherung den Schaden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, wenn Diebe einen Personenkraftwagen, ein Wohnmobil, eine Dachbox oder einen Kraftfahrzeuganhänger aufbrechen. Nicht abgedeckt sind bestimmte Wertsachen und technische Geräte, und der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Entschädigung wird auch für versicherte Sachen geleistet, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Wohnwagen sind davon ausgenommen.
Keine Entschädigung wird geleistet für folgende Sachen:
- Wertsachen
- Schusswaffen
- Foto-, Film- und Videogeräte und deren Zubehör
- Geräte der Informationstechnik (z. B. PC, Notebooks u. ä.)
- tragbare Telefone (Handy)
- mobile Navigationsgeräte
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird beim Aufbrechen eines verschlossenen Fahrzeugs oder einer Dachbox Hausrat gestohlen, zerstört oder beschädigt, zahlt der Versicherer bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Für Wohnwagen gilt dieser Schutz nicht, ebenso wenig für bestimmte Wertsachen und technische Geräte wie Handys, Notebooks oder Navigationsgeräte. Wichtig ist außerdem, dass der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet wird, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Diebstahl aus dem Fahrzeug abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Aus welchen Fahrzeugen sind gestohlene Sachen versichert?
Versichert sind Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen, Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Wohnwagen sind ausgenommen.
Welche Gegenstände sind vom Schutz ausgeschlossen?
Keine Entschädigung gibt es für Wertsachen, Schusswaffen, Foto-, Film- und Videogeräte samt Zubehör, Geräte der Informationstechnik wie PCs oder Notebooks sowie für tragbare Telefone (Handy) und mobile Navigationsgeräte.
Muss ich den Diebstahl der Polizei melden?
Ja, der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024