Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen zusätzlich mitversichert, sofern die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache eingewirkt hat. Eine Entschädigung wird nur geleistet, wenn der Netzbetreiber nicht selbst zahlt, denn dort müssen Ansprüche vorrangig geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Ergänzend zum sonstigen Versicherungsschutz sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Ihre Ansprüche müssen Sie vorrangig gegen den Netzbetreiber geltend machen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn versicherte elektrische Geräte durch Stromschwankungen beschädigt werden, sind diese Schäden zusätzlich abgesichert. Dafür muss die Stromschwankung nachweislich von außen eingewirkt haben. Zuerst müssen Sie sich um Ersatz beim Netzbetreiber bemühen; erst wenn dieser nicht zahlt, greift der Versicherungsschutz – und zwar bis maximal 1.000 EUR.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Stromschwankungen an Elektrogeräten abgesichert?
Ja, Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen sind mitversichert, sofern die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Muss ich mich zuerst an den Netzbetreiber wenden?
Ja, Ihre Ansprüche müssen Sie vorrangig gegen den Netzbetreiber geltend machen. Eine Leistung erfolgt nur, wenn von diesem keine Entschädigung erlangt wird.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024