Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger richtet sich der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche nach dem Verbraucherpreisindex und passt sich zu jedem Versicherungsjahr an dessen Veränderung an. Zusätzlich darf der Versicherer die Kalkulation bestehender Verträge überprüfen und Beiträge unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz anpassen, wobei ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt. Auch Alter, Vorschäden und weitere Tarifmerkmale bestimmen die Höhe des Beitrags, und bei Beitragserhöhungen besteht ein Kündigungsrecht.
Anpassung des Beitrags pro Quadratmeter Wohnfläche
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) verändert hat. Verglichen wird das vergangene Kalenderjahr mit dem davorliegenden Kalenderjahr.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Dem Versicherungsnehmer wird der neue Versicherungsbeitrag mitgeteilt.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung des Beitrages kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform.
Beitragsanpassungsklausel
- Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
- Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist außer der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit gleichen Tarifmerkmalen auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
- Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
- Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
- Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
- Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt, müssen aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
- Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
- Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
- Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
- Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Tarifmerkmale
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Tarifmerkmal Alter Versicherungsnehmer
Der Beitrag richtet sich bei Vertragsabschluss nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Grundlage hierfür bilden die Altersfaktoren des Versicherers, die in Altersklassen eingeteilt sind.
Tarifmerkmal Vorschäden
Der Beitrag richtet sich danach, ob und wie viele Schäden in den letzten 5 Jahren vor dem Beginn des Versicherungsvertrages entstanden sind. Der Versicherer ist berechtigt zu überprüfen, ob die bei Antragstellung gemachten Angaben zutreffend sind.
Folgen von unzutreffenden Angaben
Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird der Beitrag bei Bekanntwerden der richtigen Umstände rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche verändert sich jedes Versicherungsjahr entsprechend der Preisentwicklung nach dem Verbraucherpreisindex. Darüber hinaus kann der Versicherer seine Kalkulation überprüfen und die Beiträge anpassen, wobei kleine Änderungen zwischen -5 % und +5 % zunächst nicht umgesetzt werden. Wie hoch der Beitrag ist, hängt außerdem von Tarifmerkmalen wie Alter und Vorschäden ab. Bei einer Beitragserhöhung darf der Versicherungsnehmer kündigen, und falsche Angaben können zu einer rückwirkenden Beitragsanpassung führen.
Häufige Fragen
Wie oft und wonach ändert sich der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche?
Er ändert sich mit Beginn jedes Versicherungsjahres entsprechend der Veränderung des maßgeblichen Preisindex aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Verglichen wird das vergangene mit dem davorliegenden Kalenderjahr, maßgebend ist der für September veröffentlichte Index, und der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Nachkommastelle berücksichtigt.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Sowohl bei der Anpassung des Beitrags pro Quadratmeter als auch bei einer Beitragserhöhung aus der Beitragsanpassungsklausel besteht ein Kündigungsrecht. Die Kündigung muss jeweils innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Werden alle Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab dem nächsten Versicherungsjahr, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, müssen aber nicht vollständig umgesetzt werden und können vorgetragen werden.
Was passiert, wenn ich bei Antragstellung falsche Angaben gemacht habe?
Wurde der Vertrag durch schuldhaft unrichtige Angaben günstigeren Merkmalen zugeordnet oder wurde diese Zuordnung schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag bei Bekanntwerden der richtigen Umstände rückwirkend ab Vertragsbeginn an die tatsächlichen Tarifmerkmale angepasst.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024