Zum Hausrat zählen bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – also zum Gebrauch oder Verbrauch. Auch Wertsachen und Bargeld gehören dazu, ebenso eingefügte Einbaumöbel, Anbauküchen, Antennenanlagen, bestimmte Boote, Krankenfahrstühle, beruflich genutzte eitsgeräte und Haustiere sowie fremdes Eigentum im Haushalt.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist der Gebrauch bzw. Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Zum Hausrat zählt grundsätzlich alles, was dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dient. Dazu gehören neben Wertsachen und Bargeld auch bestimmte Einbau- und Anbaumöbel, Antennenanlagen, Markisen, verschiedene Fahrzeuge und Boote, Schirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann mitversichert sein – allerdings nicht die Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Wertsachen Teil des versicherten Hausrats?
Ja, Bargeld und Wertsachen gehören zum Hausrat. Für sie gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Gehören Einbauküchen und Einbaumöbel zum Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören dazu, aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Zählen beruflich genutzte Arbeitsgeräte zum Hausrat?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen zum Hausrat, wenn sie dem Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024