Nach einem Schaden in der Hausratversicherung der Alte Oldenburger können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder auf Wunsch zu einem späteren Termin, während die Kündigung des Versicherers erst nach einem Monat greift.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten – also Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag kündigen. Dafür bleibt Zeit bis zu einem Monat nach dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort mit Zugang oder auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt, längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, wird seine Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist eine Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ab wann gilt meine Kündigung als Versicherungsnehmer?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber bestimmen, dass sie erst später wirksam wird – spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024