Wann der erste oder einmalige Beitrag bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, klärt dieser Abschnitt: Der Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn zu zahlen, und der Versicherungsschutz beginnt bei Nichtzahlung erst, sobald die Zahlung veranlasst ist. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein.
Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt zu zahlen, der als Versicherungsbeginn vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn gezahlt werden; zahlt man nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der veranlassten Zahlung. Bei ausbleibender Zahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Außerdem kann der Versicherer für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein, wenn er zuvor auf diese Folge hingewiesen hat. Rücktritt und Leistungsfreiheit greifen jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag meiner Hausratversicherung zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich zum bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung des ersten Beitrags vom Vertrag zurücktreten?
Ja, der Versicherer kann zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherer bei einem Versicherungsfall vor der Zahlung leistungsfrei?
Der Versicherer ist für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht leistungspflichtig, wenn er zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024