Wer seinen Urlaub oder eine Dienstreise wegen eines schweren Schadens zu Hause abbricht, erhält bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung die zusätzlichen Reisekosten für die Fahrt zum Schadenort ersetzt – erstattet werden bis zu 2.000 EUR, sofern der Schaden voraussichtlich über 5.000 EUR liegt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers vor Ort nötig ist.
Der Versicherer ersetzt Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist.
Ein Versicherungsfall gilt als erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort. Sie muss mindestens 4 Tage und höchstens 6 Wochen dauern.
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt. Maßgeblich sind dabei das benutzte Reisemittel und die Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du im Urlaub oder auf einer Dienstreise bist und zu Hause ein schwerer Schaden eintritt, übernimmt der Versicherer die zusätzlichen Kosten für deine vorzeitige Rückreise zum Schadenort. Das gilt, wenn der Schaden voraussichtlich über 5.000 EUR liegt und deine Anwesenheit dort nötig ist. Ersetzt wird ein angemessenes Reisemittel, höchstens jedoch 2.000 EUR. Nach Möglichkeit solltest du vorher beim Versicherer nachfragen, wie du dich verhalten sollst.
Häufige Fragen
Wann werden die Rückreisekosten übernommen?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist der Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer die Reisemehrkosten?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Wie lange darf die Reise gedauert haben, damit der Schutz greift?
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
Muss ich vor der Rückreise etwas beachten?
Ja, der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024