Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Wertsachen abgesichert, die dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts liegen – und zwar bis zu einem Betrag von 40.000 EUR. Wer solche Sachen in Bankgewahrsam gibt, erfährt hier, in welcher Höhe der Schutz greift und wann eine andere Versicherung Vorrang hat.
Der Versicherungsschutz wird erweitert: Er umfasst auch Sachen, die dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts aufbewahrt werden.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 40.000 EUR.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Werden Wertsachen dauerhaft in einem Bankschließfach oder Banktresor verwahrt, sind sie über die Hausratversicherung mitversichert. Die Entschädigung ist dabei auf 40.000 EUR begrenzt. Kann für denselben Schaden eine andere Versicherung in Anspruch genommen werden, zahlt der Versicherer insoweit nicht.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen im Bankschließfach über die Hausratversicherung geschützt?
Ja, für Sachen, die dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstituts liegen, besteht Versicherungsschutz.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer für Sachen im Bankgewahrsam?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 40.000 EUR.
Was gilt, wenn für den Schaden auch eine andere Versicherung einspringen könnte?
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024