Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger ist auch der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung mitversichert, wenn diese sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von Räumen auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befindet. Der Schutz gilt bis zu 800 EUR, sofern der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt wird.
Zusätzlich zum bestehenden Versicherungsschutz ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung mitversichert. Voraussetzung ist, dass sich diese zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von Räumen befindet. Sie muss sich außerdem auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 800 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wäsche oder Kleidung im Freien auf dem eigenen Grundstück zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften hängt oder liegt und dort gestohlen wird, ist dieser Verlust bis zu 800 EUR mitversichert. Damit die Leistung gilt, muss der Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt werden. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Versicherer von seiner Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Ist gestohlene Wäsche von der Wäscheleine im Garten versichert?
Ja, der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung ist mitversichert, wenn sie sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von Räumen auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befindet.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Versicherung bei diesem Diebstahl?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 800 EUR.
Was muss ich nach dem Diebstahl unbedingt tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024