Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger muss der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall mit zerstörten oder abhandengekommenen Wertpapieren und Urkunden aktiv werden: Er hat seine Rechte zu wahren, etwa indem er unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleitet oder Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren lässt. Wer diese Obliegenheit verletzt, riskiert, dass der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei wird.
Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden
Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.
Zum Beispiel muss er bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den dafür geltenden Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall soll der Versicherungsnehmer alles Zumutbare tun, um bei verlorenen oder zerstörten Wertpapieren und Urkunden seine Rechte zu sichern. Dazu gehört zum Beispiel, unverzüglich ein Aufgebotsverfahren einzuleiten oder Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren zu lassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn Wertpapiere oder Urkunden verloren gehen oder zerstört werden?
Sie müssen als Versicherungsnehmer Ihre Rechte wahren. Bei aufgebotsfähigen Wertpapieren und Urkunden ist unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten, und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden sind unverzüglich sperren zu lassen.
Wie schnell muss ich ein Sparbuch sperren lassen?
Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden müssen unverzüglich gesperrt werden.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheit nicht erfülle?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den dafür geltenden Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024