Wird nach einem Schaden am Hausrat die Wohnung unbewohnbar oder müssen zerstörte Sachen weggeräumt werden, übernimmt die Alte Oldenburger in ihrer Hausratversicherung eine ganze Reihe von Zusatzkosten – von Aufräum-, Hotel- und Lagerkosten über Schlossänderung und Bewachung bis zu Reparaturen von Einbruch- und Leitungswasserschäden. Ersetzt werden nur Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind, teils mit festen Zeit- und Betragsgrenzen.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Definition und Umfang der Kosten
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt.
Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Sachschaden übernimmt der Versicherer bestimmte Folgekosten, die nach einem Versicherungsfall notwendig werden und tatsächlich anfallen. Dazu zählen unter anderem Aufräumen, Hotelunterbringung, Transport und Lagerung, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen bei Einbruch- oder Leitungswasserschäden. Für einige dieser Kosten gelten feste zeitliche und betragsmäßige Grenzen: Hotelkosten etwa bis zu 365 Tage und höchstens 150 EUR pro Tag, Lagerkosten bis zu 200 Tage und Bewachungskosten bis zu 48 Stunden.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Kosten neben dem Sachschaden werden übernommen?
Ersetzt werden Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten für Gebäudeschäden, Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen sowie Kosten für provisorische Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Wie lange und bis zu welchem Betrag werden Hotelkosten bezahlt, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Hotelkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für 365 Tage. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt und gilt für eine Unterbringung ohne Nebenkosten wie Frühstück.
Werden Schäden durch einen Einbruch am Gebäude ersetzt?
Ja, Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung sind versichert, wenn die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub zählen dazu.
Wann werden Kosten für die Lagerung des Hausrats übernommen?
Transport- und Lagerkosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Lagerkosten werden bis zur Wiederbenutzbarkeit der Wohnung übernommen, längstens für 200 Tage.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024