Zum Versicherungsort im Hausrat der Alte Oldenburger gehört die im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allen Räumen, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen – dazu zählen auch Loggien, Balkone, direkt anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller sowie privat genutzte Garagen in der Nähe.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören folgende Bereiche.
Zunächst die Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Das sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Ebenfalls zur Wohnung gehören Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, die der Versicherungsnehmer ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Dazu gehören außerdem gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Schließlich gehören privat genutzte Garagen dazu, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an dem Ort, der im Versicherungsschein als Wohnung genannt ist. Dazu zählen die privat und zu Wohnzwecken genutzten Räume, außerdem Balkone, Loggien, direkt anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller auf dem Grundstück gehören dazu, ebenso privat genutzte Garagen in der Nähe. Personen im gemeinsamen Haushalt werden dem Versicherungsnehmer gleichgestellt.
Häufige Fragen
Gehört ein Arbeitszimmer in der Wohnung zum Versicherungsort?
Ja. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören zwar grundsätzlich nicht zur Wohnung, ausgenommen sind aber Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind Balkon, Loggia oder Terrasse mitversichert?
Ja. Loggien, Balkone sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen gehören zur Wohnung und damit zum Versicherungsort.
Zählen Kellerräume oder ein Fahrradkeller im Haus zum Versicherungsort?
Ja, sofern es sich um gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume handelt, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird – zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller. Sie müssen sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Ist eine Garage Teil des Versicherungsorts?
Privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen gehören dazu, wenn sie sich auf dem Grundstück der Wohnung befinden. Zusätzlich zählen privat genutzte Garagen dazu, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024