Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählen zu den versicherten Feuer- und Elementargefahren unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs samt seiner Teile oder Ladung. Erklärt wird, wann ein Feuer als Brand gilt, wann Überspannungsschäden an elektrischen Geräten als Blitzschlag anerkannt werden und welche Schäden – etwa durch Erdbeben oder Sengschäden – nicht ersetzt werden.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Ursache ist ein Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses durch Brand sind.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil erklärt, was unter den versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs verstanden wird. Ein Brand liegt zum Beispiel vor, wenn ein Feuer sich unkontrolliert und aus eigener Kraft ausbreiten kann. Überspannungsschäden an elektrischen Geräten gelten als Blitzschlag, wenn ein Blitzeinschlag auf dem Grundstück durch Spuren nachweisbar ist. Nicht ersetzt werden unter anderem Erdbebenschäden, Sengschäden und bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren – außer diese wurden durch Brand verursacht.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten gelten als Blitzschlag, wenn zusätzlich auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zudem sind Überspannungsschäden versichert, die durch einen Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Werden Sengschäden ersetzt?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn sie durch die versicherte Gefahr Brand verursacht wurden.
Sind Erdbebenschäden abgedeckt?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024