Wird bei der Alte Oldenburger im Hausrat auch Diebstahl am eitsplatz ersetzt, so greift der Schutz für versicherte Sachen, die während der offiziellen Geschäfts- oder Öffnungszeiten entwendet werden – bis zu einem Betrag von 500 EUR und nur, wenn der Diebstahl dem eitgeber und der nächsten Polizeidienststelle angezeigt wird.
Als Erweiterung ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz mitversichert.
Versicherungsschutz besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen werden während der offiziellen Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten entwendet.
- Der Diebstahl wird dem Arbeitgeber und der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen versicherte Sachen an Ihrem Arbeitsplatz gestohlen, sind diese mitversichert. Der Schutz gilt jedoch nur, wenn der Diebstahl während der offiziellen Geschäfts- oder Öffnungszeiten geschieht und Sie ihn sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Erstattet wird bis zu einem Betrag von 500 EUR. Halten Sie die Meldepflicht nicht ein, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist ein Diebstahl am Arbeitsplatz abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Sachen müssen während der offiziellen Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten entwendet werden. Zudem muss der Diebstahl dem Arbeitgeber und der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024