Wer eine Hausratversicherung bei der Alte Oldenburger hat, ist bei Seng- und Schmorschäden auch dann abgesichert, wenn kein Brand entstanden ist – etwa wenn versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat; pro Schaden gilt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR, sofern nicht mehr vereinbart ist.
Der Versicherer leistet auch dann Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, wenn diese nicht durch einen Brand entstanden sind.
Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Soweit vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt für Schäden, die durch Sengen oder Schmoren entstehen, auch wenn es dabei nicht zu einem echten Brand gekommen ist. Gemeint sind Schäden, bei denen versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der betroffenen Stelle tatsächlich gebrannt hat. Schäden an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes sind hier jedoch nicht abgedeckt. Pro Schaden trägt der Versicherungsnehmer 100 EUR selbst, sofern nichts Höheres vereinbart ist.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden auch ohne Brand abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für Seng- und Schmorschäden auch dann, wenn sie nicht durch einen Brand entstanden sind.
Was gilt als Seng- oder Schmorschaden?
Das sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Sind Schäden durch elektrischen Strom an Geräten mitversichert?
Nein. Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen, sind nicht versichert.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem solchen Schaden?
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 EUR pro Schaden, sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024