Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger legt eine Selbstbeteiligung fest, welchen Anteil der Entschädigung oder welchen Betrag der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst übernimmt, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben begrenzt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung selbst einen Teil des Schadens – entweder als Anteil der Entschädigung oder als fester Betrag. Eine Entschädigungsgrenze legt zugleich fest, wie viel höchstens erstattet wird. Beide Werte werden individuell festgelegt und können je nach abgesicherter Gefahr und Leistung verschieden sein.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Das ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Wofür ist eine Entschädigungsgrenze da?
Sie begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich hoch?
Nein. Beide können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024