In der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind bestimmte Schäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Wer wissen möchte, was bei Krieg, Inneren Unruhen oder Kernenergie gilt, findet hier klare Antworten. Für diese drei Bereiche besteht kein Versicherungsschutz – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen an dem Schaden mitgewirkt haben.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Ereignisse besteht in der Hausratversicherung grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, Schäden durch Innere Unruhen sowie Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn zusätzlich andere Ursachen zu dem Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei Kriegsschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Innere Unruhen abgedeckt?
Nein, Schäden durch Innere Unruhen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie werden Schäden durch radioaktive Strahlung behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Gelten die Ausschlüsse auch, wenn noch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Alle genannten Ausschlüsse gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024