Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat – dazu gehören Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge samt Teilen und Zubehör, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie separat versicherte Wertsachen und elektronisch gespeicherte Daten. Wer wissen will, was vom Versicherungsschutz ausgenommen ist, findet hier die klaren Abgrenzungen.
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind ausdrücklich als versichert genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden solche Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch diese ersetzten Sachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Ausgenommen davon ist Hausrat, den der Versicherungsnehmer ihnen überlassen hat.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
In diesem Abschnitt wird festgelegt, welche Gegenstände nicht als versicherter Hausrat gelten. Ausgenommen sind unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Fahrzeuge samt Teilen und Zubehör sowie der Hausrat fremder Mieter und Untermieter. Auch Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind, sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören grundsätzlich nicht dazu.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören unabhängig von ihrer Versicherungspflicht nicht zum Hausrat – ebenso wenig deren Teile und Zubehör, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Schmuck versichert, für den ich schon einen eigenen Vertrag habe?
Nein. Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind – etwa für Schmucksachen, Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Sind meine elektronisch gespeicherten Daten mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten und Programme sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Ausgenommen ist nur der Hausrat, den der Versicherungsnehmer den Mietern oder Untermietern selbst überlassen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024