Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) sowie durch Hagel abgedeckt, wenn diese unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf das Gebäude einwirken. Ergänzend zählen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch dazu. Nicht ersetzt werden dagegen unter anderem Schäden durch Sturmflut, eindringenden Regen durch nicht geschlossene Fenster sowie Trockenheit.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Lässt sich die Windstärke für den Schadenort nicht feststellen, wird ein Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden baulich verbunden sind, in denen sich versicherte Sachen befinden.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden baulich verbunden sind, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn die Überflutung durch einen der folgenden Umstände verursacht wurde:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge der beiden vorgenannten Umstände.
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn der Rückstau durch einen der folgenden Umstände verursacht wurde:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge.
Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Lawinen
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder der Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8 bzw. 62 km/h) und Hagel, wenn diese unmittelbar auf die versicherten Sachen oder das Gebäude einwirken oder Gegenstände darauf werfen. Zusätzlich gelten weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch als versicherte Ereignisse, jeweils mit eigenen Voraussetzungen. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, Regen durch nicht geschlossene Fenster, Trockenheit sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden oder an Sachen außerhalb von Gebäuden.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als versicherter Sturm?
Ein Sturm liegt ab Windstärke 8 nach der Beaufortskala vor, also ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde. Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, kann ein Sturm über bestimmte Nachweise unterstellt werden.
Welche weiteren Naturgefahren sind neben Sturm und Hagel abgedeckt?
Zu den weiteren Naturgefahren zählen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Sind Schäden durch Regen versichert, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Ausnahme: Die Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind lediglich Antennenanlagen und Markisen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024