Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger deckt die Gefahr Leitungswasser sowohl Leitungswasserschäden als auch Bruchschäden ab: versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Wasserrohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien austritt, dazu frostbedingte und sonstige Rohrbrüche innerhalb von Gebäuden. Nicht versichert sind unter anderem Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben und Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Heizungs- oder Klimaanlagen,
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Gefahr Leitungswasser umfasst zwei Bereiche: Schäden durch Wasser, das ungewollt aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Lösch- oder Berieselungsanlagen sowie Wasserbetten oder Aquarien austritt, und Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, nicht jedoch Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser oder Überschwemmung, sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden.
Häufige Fragen
Was gilt bei dieser Versicherung als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu, ausgenommen Flüssigkeiten zur Energieerzeugung.
Sind Rohrbrüche durch Frost mitversichert?
Ja, versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen innerhalb von Gebäuden. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen, Heizkörpern und Boilern versichert. Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte abgedeckt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Balance 2024