Bei stationärer Krankenhausbehandlung übernimmt die ALTE OLDENBURGER in ihrer Krankenzusatzversicherung die verbleibenden Differenzkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer, nachdem die Kosten für ein Zweibettzimmer abgezogen wurden – so wird der Aufpreis für das Einzelzimmer erstattet.
Der Versicherer erstattet bei stationärer Krankenhausbehandlung die verbleibenden Differenzkosten für die Unterkunft im Einbettzimmer. Dabei werden zuvor die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Krankenhaus stationär behandelt wird und ein Einbettzimmer wünscht, erhält vom Versicherer den Kostenanteil erstattet, der nach Abzug der Kosten für ein Zweibettzimmer noch übrig bleibt. Es geht also um die Differenz zwischen Einbettzimmer und Zweibettzimmer.
Häufige Fragen
Welche Zimmerkosten übernimmt der Versicherer bei einem Krankenhausaufenthalt?
Der Versicherer erstattet die verbleibenden Differenzkosten für die Unterkunft im Einbettzimmer bei stationärer Krankenhausbehandlung.
Wird der volle Preis für das Einbettzimmer erstattet?
Nein, vor der Erstattung werden die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer abgezogen. Erstattet wird die danach verbleibende Differenz.
Gilt die Leistung auch bei ambulanter Behandlung?
Die Leistung bezieht sich auf die stationäre Krankenhausbehandlung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-KS 2017