Wer bei der ALTE OLDENBURGER in der Krankenzusatzversicherung gesetzlich krankenversichert ist oder Anspruch auf Heilfürsorge hat, kann das Versicherungsverhältnis beim Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder beim Wegfall der Heilfürsorge beenden. Dafür muss innerhalb von zwei Monaten eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden für Personen, die
- in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder
- Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Die Beendigung ist möglich zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Wegfalls der Heilfürsorge.
Dazu muss innerhalb von 2 Monaten eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer gesetzlich krankenversichert ist oder Anspruch auf Heilfürsorge hat, kann die Versicherung beenden, wenn er aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet oder die Heilfürsorge wegfällt. Für diese Beendigung muss innerhalb von zwei Monaten eine Erklärung abgegeben werden.
Häufige Fragen
Wer kann das Versicherungsverhältnis nach dieser Regelung beenden?
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Zu welchem Zeitpunkt ist die Beendigung möglich?
Zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Wegfalls der Heilfürsorge.
Welche Frist gilt für die Beendigung?
Die Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten abgegeben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-KS 2017