Bei einer Entbindung zahlt die ALTE OLDENBURGER im Rahmen der Krankenzusatzversicherung wahlweise eine feste Entbindungspauschale von 103,– EUR – und zwar anstelle der sonst möglichen Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes. Versicherte können sich also für die Pauschalleistung entscheiden, statt Einzelkosten oder Tagegeld abzurechnen.
Für eine Entbindung kann anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes eine Pauschalleistung gewährt werden.
Die Entbindungspauschale beträgt 103,– EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Entbindung besteht die Wahl zwischen der üblichen Kostenerstattung, dem Krankenhaustagegeld oder einer festen Pauschalleistung. Wer sich für die Pauschale entscheidet, erhält dafür einen festen Betrag von 103,– EUR statt einer Einzelabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pauschale bei einer Entbindung?
Die Entbindungspauschale beträgt 103,– EUR.
Kann ich bei einer Entbindung zwischen verschiedenen Leistungen wählen?
Ja. Anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes kann eine Pauschalleistung gewährt werden.
Bekomme ich die Pauschale zusätzlich zur Kostenerstattung?
Nein. Die Pauschalleistung wird anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes gewährt, nicht zusätzlich.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-KS 2017