Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz zählt eine Änderung der Zahnersatzversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung als Veränderung der Verhältnisse im Gesundheitswesen, sodass Leistungen und Beiträge dieses Tarifs überprüft und mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden können – ausschließlich im Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen.
Änderungen der Zahnersatzversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens. Das hat zur Folge, dass die Auswirkungen auf die Leistungen und Beiträge dieses Tarifs überprüft werden können. Eine Anpassung ist jeweils mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich.
Das Ausmaß einer gegebenenfalls notwendigen Beitragsänderung spiegelt dabei ausschließlich den Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen wider.
Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können im Fall einer Beitragsanpassung im Tarif ZE 80 auch betragsmäßig festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge angepasst werden. Auch dafür ist die Zustimmung des Treuhänders erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich die Zahnersatzversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert, darf der Versicherer prüfen, ob sich das auf Leistungen und Beiträge dieses Tarifs auswirkt, und diese anpassen. Eine solche Anpassung ist nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders zulässig und richtet sich allein nach dem Umfang der aktuellen Änderung bei den erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen. Im Tarif ZE 80 können außerdem festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge angepasst werden, um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten.
Häufige Fragen
Wann dürfen Beiträge und Leistungen bei diesem Zahntarif angepasst werden?
Wenn sich die Zahnersatzversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ändert, gilt dies als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens. Dann können die Auswirkungen auf Leistungen und Beiträge dieses Tarifs überprüft und angepasst werden.
Wer muss einer solchen Anpassung zustimmen?
Jede Anpassung der Leistungen und Beiträge sowie der festgelegten Höchstbeträge im Tarif ZE 80 ist nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich.
Wonach richtet sich die Höhe einer Beitragsänderung?
Das Ausmaß einer gegebenenfalls notwendigen Beitragsänderung spiegelt ausschließlich den Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen wider.
Können im Tarif ZE 80 auch die Höchstbeträge angepasst werden?
Ja. Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können im Fall einer Beitragsanpassung im Tarif ZE 80 auch betragsmäßig festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZE80 2015