Versicherungsfähig im Zahnersatz-Tarif der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Fällt diese Voraussetzung weg, muss der Versicherungsnehmer das unverzüglich melden, und der Vertrag endet zum Monatsende. Außerdem darf keine weitere Krankheitskostenversicherung mit Zahnersatzleistungen beim selben Versicherer bestehen.
Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Wegfall der Versicherungsfähigkeit einer versicherten Person unverzüglich mitzuteilen. Die Versicherung endet für die betreffende versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Versicherung in der GKV endet.
Für eine versicherte Person darf neben diesem Tarif keine weitere Krankheitskostenversicherung mit Zahnersatzleistungen bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehen oder abgeschlossen werden.
Was bedeutet das konkret?
Diesen Zahnersatz-Tarif können nur Personen abschließen, die in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Endet diese GKV-Versicherung, muss der Versicherungsnehmer das sofort mitteilen; die Versicherung läuft dann zum Ende des betreffenden Monats aus. Zusätzlich ist es nicht erlaubt, für dieselbe Person eine weitere Krankheitskostenversicherung mit Zahnersatzleistungen beim selben Versicherer zu haben.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Zahnersatz-Tarif abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Was passiert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung einer versicherten Person endet?
Der Versicherungsnehmer muss den Wegfall der Versicherungsfähigkeit unverzüglich mitteilen. Die Versicherung endet für diese Person zum Ende des Monats, in dem die GKV-Versicherung endet.
Darf man gleichzeitig eine weitere Zahnersatzversicherung beim selben Anbieter haben?
Nein. Für eine versicherte Person darf neben diesem Tarif keine weitere Krankheitskostenversicherung mit Zahnersatzleistungen bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestehen oder abgeschlossen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZE80 2015