Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erstattet die Krankenzusatzversicherung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung die verbleibenden Differenzkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer, nachdem die Kosten für ein Zweibettzimmer abgezogen wurden. So bleibt beim Wunsch nach einem Einbettzimmer nur die Differenz übrig, die von der Versicherung übernommen wird.
Der Versicherer erstattet die verbleibenden Differenzkosten bei stationärer Krankenhausbehandlung für die Unterkunft im Einbettzimmer. Von diesen Kosten werden zuvor die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer abgezogen.
Ersatzleistung/Krankenhaustagegeld statt Kostenersatz
Was bedeutet das konkret?
Wer während eines Krankenhausaufenthalts ein Einbettzimmer nutzt, bekommt die dafür verbleibenden Mehrkosten erstattet. Dabei werden die Kosten, die für ein Zweibettzimmer angefallen wären, zunächst abgezogen. Der Versicherer übernimmt also die verbleibende Differenz zwischen Einbettzimmer und Zweibettzimmer.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Unterbringung im Einbettzimmer übernommen?
Übernommen werden die verbleibenden Differenzkosten für das Einbettzimmer, nachdem die Kosten für ein Zweibettzimmer abgezogen wurden.
Gilt die Erstattung auch für ambulante Behandlungen?
Nein, die Erstattung bezieht sich auf die stationäre Krankenhausbehandlung.
Werden die Kosten für das Zweibettzimmer angerechnet?
Ja, die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer werden von den Einbettzimmer-Kosten abgezogen, bevor die Differenz erstattet wird.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-KS 2017