Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz kann das Versicherungsverhältnis beendet werden, wenn eine versicherte Person aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet oder ihr Anspruch auf Heilfürsorge wegfällt. Dazu muss innerhalb von 2 Monaten eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Die Beendigung ist möglich zum Zeitpunkt
- des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder
- des Wegfalls der Heilfürsorge.
Voraussetzung ist eine Erklärung, die innerhalb von 2 Monaten abzugeben ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer gesetzlich krankenversichert ist oder Anspruch auf Heilfürsorge hat, kann das Versicherungsverhältnis beenden, wenn diese Situation eintritt oder wegfällt. Die Beendigung greift zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Wegfalls der Heilfürsorge. Dafür muss innerhalb von 2 Monaten eine Erklärung abgegeben werden.
Häufige Fragen
Wann kann ich das Versicherungsverhältnis beenden, wenn ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechsle?
Die Beendigung ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Wegfalls der Heilfürsorge möglich – gilt also für Personen, die gesetzlich versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Welche Frist gilt für die Beendigungserklärung?
Die Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten abgegeben werden.
Für wen gilt diese Beendigungsmöglichkeit?
Sie gilt für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-KS 2017