Wer die unselbstständige Tarifergänzung K/S der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz nutzen möchte, kann diese nur zusammen mit einem Stationärtarif abschließen, der Versicherungsschutz für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer bietet; die Ergänzung endet automatisch, sobald dieser Stationärtarif endet.
Die unselbstständige Tarifergänzung K/S kann nur zusätzlich zu einem Stationärtarif bestehen. Dieser Stationärtarif muss Versicherungsschutz für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer bieten.
Die Tarifergänzung endet mit diesem Stationärtarif.
Was bedeutet das konkret?
Die Tarifergänzung K/S ist nicht eigenständig, sondern immer an einen Stationärtarif gebunden. Voraussetzung ist, dass dieser Stationärtarif eine Unterbringung im Zweibettzimmer absichert. Sobald der Stationärtarif endet, endet auch die Tarifergänzung K/S.
Häufige Fragen
Kann ich die Tarifergänzung K/S allein abschließen?
Nein, die unselbstständige Tarifergänzung K/S kann nur zusätzlich zu einem Stationärtarif bestehen.
Welche Voraussetzung muss der Stationärtarif erfüllen?
Der Stationärtarif muss Versicherungsschutz für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer bieten.
Was passiert mit der Tarifergänzung K/S, wenn der Stationärtarif endet?
Die Tarifergänzung K/S endet mit dem Stationärtarif.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-KS 2017