Wer im Tarif K 20 der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenvollversicherung versicherte Leistungen nicht nutzt, erhält stattdessen ein Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung. Die Höhe richtet sich danach, ob im Zweibettzimmer oder in der Allgemeinen Pflegeklasse untergebracht wird und ob eine privatärztliche Behandlung erfolgt – die Beträge liegen zwischen 16 und 48 EUR pro Tag.
Nehmen Versicherte des Tarifs K 20 versicherte Leistungen nicht in Anspruch, wird als Ersatzleistung ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
Im Einzelnen gilt:
- Unterbringung im Zweibettzimmer ohne privatärztliche Behandlung: Krankenhaustagegeld 32,– EUR
- Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse mit privatärztlicher Behandlung: Krankenhaustagegeld 16,– EUR
- Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse ohne privatärztliche Behandlung: Krankenhaustagegeld 48,– EUR
Was bedeutet das konkret?
Versicherte im Tarif K 20 können statt der versicherten Leistungen ein Krankenhaustagegeld erhalten, wenn sie diese Leistungen nicht nutzen. Wie hoch das Tagegeld ausfällt, hängt von der Art der Unterbringung im Krankenhaus und davon ab, ob eine privatärztliche Behandlung stattfindet. Je nach Kombination beträgt das Krankenhaustagegeld 16, 32 oder 48 EUR.
Häufige Fragen
Wann wird im Tarif K 20 ein Krankenhaustagegeld gezahlt?
Ein Krankenhaustagegeld wird als Ersatzleistung gezahlt, wenn Versicherte des Tarifs K 20 versicherte Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld bei Unterbringung im Zweibettzimmer ohne privatärztliche Behandlung?
In diesem Fall beträgt das Krankenhaustagegeld 32,– EUR.
Welches Krankenhaustagegeld gilt in der Allgemeinen Pflegeklasse?
In der Allgemeinen Pflegeklasse mit privatärztlicher Behandlung beträgt das Krankenhaustagegeld 16,– EUR, ohne privatärztliche Behandlung 48,– EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-K20 2017