Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG richtet sich die monatliche Beitragsrate nach dem erreichten Alter, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie, der bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben wird, in dem das 60. Lebensjahr vollendet ist.
Die monatliche Beitragsrate (Beitragsübersichtsblatt) richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate müssen Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG entrichten. Dieser Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab. Erwachsene zahlen zusätzlich zum Tarifbeitrag einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 % der Bruttoprämie. Diesen Zuschlag gibt es bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Steigt oder sinkt der Tarifbeitrag, passt sich der Zuschlag entsprechend an.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag und wer muss ihn zahlen?
Der gesetzliche Zuschlag VAG beträgt 10 % der Bruttoprämie und ist von Erwachsenen zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate zu entrichten.
Bis wann wird der gesetzliche Zuschlag erhoben?
Der Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Ändern sich die Tarifbeiträge, ändert sich der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-K20 2017