Bei der ALTE OLDENBURGER zahlt die Krankenvollversicherung das tarifliche Krankentagegeld bei vorübergehender eitsunfähigkeit ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende eitsunfähigkeit, wobei je nach Tarifstufe eine Karenzzeit von 14 bis 42 Tagen gilt und der Anspruch mindestens 5 EUR pro Tag beträgt.
Das tarifliche Krankentagegeld wird bei Arbeitsunfähigkeit ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR. Es kann mehrfach versichert werden. Das durchschnittliche Nettoeinkommen darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Der Anspruch auf Zahlung des versicherten Krankentagegeldes beginnt nach Ablauf einer Karenzzeit. Diese leistungsfreien Tage werden ab Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit gerechnet und richten sich nach der Tarifstufe:
- KTS 2: nach Ablauf von 14 leistungsfreien Tagen
- KTS 3: nach Ablauf von 21 leistungsfreien Tagen
- KTS 4: nach Ablauf von 28 leistungsfreien Tagen
- KTS 6: nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen
Besteht im unmittelbaren Anschluss an eine völlige Arbeitsunfähigkeit von mindestens dreimonatiger Dauer, für die die ALTE OLDENBURGER Krankentagegeldleistungen erbracht hat, eine Teilarbeitsunfähigkeit, zahlt die ALTE OLDENBURGER für längstens 4 Wochen die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes.
Teilarbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, solange folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es besteht eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %.
- Die stufenweise Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ist medizinisch angezeigt.
- Dies wird ärztlich bescheinigt.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitsunfähig ist, erhält bei der ALTE OLDENBURGER das vereinbarte Krankentagegeld – und zwar so lange, bis die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet, ohne zeitliche Obergrenze. Bevor die Zahlung startet, gilt je nach gewählter Tarifstufe eine Wartezeit von 14 bis 42 Tagen. Das Tagegeld liegt bei mindestens 5 EUR und darf zusammen das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Nach mindestens drei Monaten völliger Arbeitsunfähigkeit kann bei anschließender Teilarbeitsunfähigkeit für bis zu vier Wochen das halbe Tagegeld gezahlt werden.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Das tarifliche Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Ab wann bekomme ich das Krankentagegeld ausgezahlt?
Der Anspruch beginnt nach Ablauf einer Karenzzeit, die je nach Tarifstufe unterschiedlich ist: 14 Tage bei KTS 2, 21 Tage bei KTS 3, 28 Tage bei KTS 4 und 42 Tage bei KTS 6. Gezählt wird ab Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch darf das versicherte Krankentagegeld sein?
Es beträgt mindestens 5,– EUR und kann mehrfach versichert werden. Das durchschnittliche Nettoeinkommen darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Was gilt bei Teilarbeitsunfähigkeit nach einer längeren Erkrankung?
Besteht im unmittelbaren Anschluss an eine mindestens dreimonatige völlige Arbeitsunfähigkeit, für die Leistungen erbracht wurden, eine Teilarbeitsunfähigkeit, wird für längstens 4 Wochen die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes gezahlt. Voraussetzung ist eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %, dass die stufenweise Aufnahme der Tätigkeit medizinisch angezeigt ist und dies ärztlich bescheinigt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTS 2010