Wer bei der ALTE OLDENBURGER in der Krankenvollversicherung ein Krankentagegeld von mindestens 30 Euro abgesichert hat, erhält mindestens alle drei Jahre die Möglichkeit, seinen Leistungssatz an die steigende Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Wer bei zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen ohne triftigen Grund nicht mitmacht, verliert seinen Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen und kann nur mit ärztlichem Zeugnis wieder einsteigen. Für Selbstständige und freiberuflich Tätige gelten dabei besondere Regeln zu Wartezeiten, Risikoprüfung und Nachweis.
Der Versicherer bietet den Versicherungsnehmern mindestens alle 3 Jahre die Gelegenheit, in den Krankentagegeldtarifen mit einem versicherten Krankentagegeld von mindestens 30,– EUR das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen. Grundlage für die Erhöhung ist die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Anpassung (Erhöhung) kann nur auf einem Formular des Versicherers beantragt werden. Dieses Formular nennt dem Versicherungsnehmer:
- die Höhe, bis zu der das Krankentagegeld angepasst werden kann,
- die Frist, innerhalb der der Antrag beim Versicherer eingehen muss,
- den Zeitpunkt, zu dem die Anpassung in Kraft tritt.
Wird eine darüber hinausgehende Erhöhung des Nettoeinkommens nachgewiesen, erfolgt die Anpassung entsprechend der individuellen Entwicklung des Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankentagegeldes darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Erlangt der Versicherer Kenntnis davon, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, gelten die entsprechenden Regelungen zum Herabsetzen des Krankentagegeldes.
Nimmt der Versicherungsnehmer an 2 aufeinanderfolgenden Leistungsanpassungen nicht teil, ohne dass ein anerkannter Grund vorliegt, so erlischt der Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen nach diesem Tarif. Eine erneute Teilnahme kann zugelassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird.
Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige
Für die Tarifstufen KTS 2, KTS 3, KTS 4 und KTS 6 gilt:
Die Bestimmungen für die Erhöhung des Versicherungsschutzes finden grundsätzlich Anwendung. Bisher vereinbarte Risikozuschläge werden im gleichen Verhältnis erhöht wie der Tarifbeitrag. Für den bisherigen Versicherungsschutz vereinbarte besondere Bedingungen gelten auch für den höheren Versicherungsschutz.
Für die Anpassung entfallen erneute Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung, wenn:
- der Antrag auf Anpassung innerhalb des vom Versicherer genannten Zeitraums gestellt wird und
- die prozentuale Krankentagegelderhöhung den nachgewiesenen prozentualen Anstieg des Nettoeinkommens nicht übersteigt.
Wirksam wird die Anpassung zu dem vom Versicherer vorgeschlagenen Zeitpunkt. Laufende Versicherungsfälle werden durch die Anpassung nicht betroffen. Der Zeitpunkt der Erhöhung und die Veränderung des Einkommens sind auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Mindestens alle drei Jahre dürfen Versicherungsnehmer ihr Krankentagegeld erhöhen, sofern es mindestens 30 Euro beträgt – orientiert an der Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Antrag läuft nur über ein Formular des Versicherers, und das Krankentagegeld darf nie über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen liegen. Wer zweimal hintereinander ohne triftigen Grund nicht mitmacht, verliert den Anspruch auf weitere Anpassungen und kann nur mit ärztlichem Zeugnis wieder einsteigen. Für Selbstständige und freiberuflich Tätige entfallen erneute Wartezeiten und Risikoprüfung, wenn Frist und Einkommensgrenze eingehalten werden.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich mein Krankentagegeld erhöhen?
Der Versicherer bietet mindestens alle drei Jahre die Gelegenheit zur Erhöhung, sofern das versicherte Krankentagegeld mindestens 30 Euro beträgt. Grundlage ist die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was passiert, wenn ich an mehreren Anpassungen nicht teilnehme?
Nehmen Sie an zwei aufeinanderfolgenden Leistungsanpassungen ohne anerkannten Grund nicht teil, erlischt der Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen. Eine erneute Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person vorlegen.
Gibt es bei der Anpassung eine erneute Wartezeit oder Gesundheitsprüfung?
Für die Tarifstufen KTS 2, KTS 3, KTS 4 und KTS 6 entfallen erneute Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung, wenn der Antrag innerhalb des genannten Zeitraums gestellt wird und die prozentuale Erhöhung den nachgewiesenen prozentualen Anstieg des Nettoeinkommens nicht übersteigt.
Darf das Krankentagegeld höher sein als mein Einkommen?
Nein. Die Höhe des Krankentagegeldes darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Erfährt der Versicherer, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, greifen die entsprechenden Regelungen zur Herabsetzung.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTS 2010