Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG richtet sich die monatliche Beitragsrate nach dem erreichten Alter, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person ergibt. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent der Bruttoprämie bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.
Die monatliche Beitragsrate laut Beitragsübersichtsblatt richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate haben Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG zu entrichten. Dieser Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ist, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent der Bruttoprämie. Dieser Zuschlag fällt nur bis zum Ende des Kalenderjahres an, in dem die versicherte Person 60 Jahre alt wird. Verändern sich die Tarifbeiträge, passt sich der Zuschlag automatisch mit an.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag VAG und wer muss ihn zahlen?
Erwachsene zahlen zusätzlich zur tariflichen Beitragsrate den gesetzlichen Zuschlag VAG. Er beträgt 10 % der Bruttoprämie.
Bis wann wird der gesetzliche Zuschlag erhoben?
Der Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem gesetzlichen Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Wenn sich die Tarifbeiträge ändern, ändert sich der gesetzliche Zuschlag entsprechend mit.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Ambulant-A90-100-A80-100 2020