Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG greift eine Selbstbehaltsbegrenzung: Sobald die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge zu Abschnitt A im Kalenderjahr die Summe von 1.650,– EUR übersteigen, werden alle darüber liegenden Beträge zu 100 % erstattet.
Selbstbehaltsbegrenzung
Übersteigen die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge zu Abschnitt A im Kalenderjahr die Summe von 1.650,– EUR, so werden die darüber liegenden Rechnungsbeträge zu 100 % erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Für die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge zu Abschnitt A gibt es eine Obergrenze bei der Selbstbeteiligung. Erreichen diese Beträge im Kalenderjahr in Summe mehr als 1.650,– EUR, werden alle darüber hinausgehenden Beträge in voller Höhe erstattet.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag greift die volle Erstattung?
Sobald die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge zu Abschnitt A im Kalenderjahr die Summe von 1.650,– EUR übersteigen, werden die darüber liegenden Beträge zu 100 % erstattet.
Wie hoch ist die Erstattung für die Beträge oberhalb der Grenze?
Die über 1.650,– EUR hinausgehenden erstattungsfähigen Rechnungsbeträge werden vollständig, also zu 100 %, erstattet.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Grenze von 1.650,– EUR?
Die Grenze bezieht sich auf das Kalenderjahr und gilt für die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge zu Abschnitt A.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Ambulant-A90-100-A80-100 2020