Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG werden ambulante Aufwendungen wie ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel, Hilfsmittel, Hebammenhilfe, häusliche Behandlungspflege und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung erstattet – Brillen, Kontaktlinsen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden in vollem Rechnungsbetrag, teils mit jährlichen Grenzen, übernommen.
Der Versicherer erstattet einen Anteil des Rechnungsbetrages für folgende Leistungen:
Ärztliche Leistungen
Als ärztliche Leistungen gelten Beratungen, Hausbesuche, Operationen sowie sonstige Untersuchungen und Behandlungen. Dazu zählen auch reproduktionsmedizinische Maßnahmen und Psychotherapie.
Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen durch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden erbracht, wenn eine fachärztliche Feststellung der Erkrankung erfolgt ist. In diesem Fall können neben ärztlichen Leistungen auch Leistungen von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherer vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn – nach maximal 5 probatorischen Sitzungen – eine schriftliche Zusage erteilt hat.
Erstattungsfähig sind Transportkosten durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder medizinischen Notfall. Erstattungsfähig sind auch die Kosten eines Hin- und Rücktransports vom und zum Wohnsitz des Versicherten zur Dialysebehandlung, zur Chemo- und zur Strahlentherapie, sofern eine Fahruntauglichkeit ärztlich bescheinigt wird.
Röntgendiagnostik, Laboruntersuchung und Strahlentherapie
Arzneimittel
Als Arzneimittel gilt auch Verbandmaterial. Nicht zu den Arzneimitteln gehören jedoch – auch wenn sie ärztlich verordnet sind – Nähr- und Stärkungsmittel. Eine Ausnahme gilt, wenn sie im Rahmen lebenserhaltender Maßnahmen (zum Beispiel parenterale und enterale Ernährung) ärztlich verordnet wurden.
Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate werden ebenfalls nicht erstattet.
Heilmittel
Heilmittel sind physikalisch-medizinische Heilmaßnahmen durch Angehörige staatlich anerkannter Heilberufe. Dazu gehören zum Beispiel Inhalationen, Krankengymnastik, Übungsbehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Kältebehandlung, Wärmebehandlung, Elektrotherapie sowie Lichttherapie.
Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Hausentbindung
Erstattet werden die Hebammenkosten wegen Schwangerschaft, Entbindung und Fehlgeburt. Dazu gehören auch die Kosten für Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen)
Hierunter fallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Erstattet werden auch Aufwendungen für das Ausleihen von Hilfsmitteln (bis maximal zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und für die Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel. Nicht erstattet werden Batterien für Hörgeräte.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Erstattungsfähig sind die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie zielen darauf ab, die Betreuung der versicherten Person in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Person unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und wegen der damit zugleich begrenzten Lebenserwartung eine besonders aufwendige Versorgung benötigt.
Die Kosten sind in dem Rahmen erstattungsfähig, der für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre bzw. der innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt.
Häusliche Behandlungspflege
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für ärztlich angeordnete medizinische Einzelleistungen durch Pflegefachkräfte, die auf Heilung, Besserung, Linderung oder zur Verhütung einer Verschlimmerung der Krankheit gerichtet sind. Beispiele sind Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen und Blutdruckmessungen.
Zu 100 % des Rechnungsbetrages werden folgende Leistungen erstattet:
Brillen oder Kontaktlinsen
Erstattet werden bis zu 160,- EUR jährlich, darüber hinaus zu einem Drittel.
Vorsorgeuntersuchungen
Erstattet werden bis zu 160,- EUR je Vorsorgeuntersuchung, darüber hinaus zu einem Drittel. Hierzu zählen sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendigen ambulanten Untersuchungen.
Impfungen
Erstattet werden Impfungen, die jeweils von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe. Nicht erstattungsfähig sind Impfungen aus Anlass einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen.
Was bedeutet das konkret?
Erstattet wird ein Anteil der Kosten für ambulante Behandlungen – etwa ärztliche Leistungen, Psychotherapie, Arznei- und Heilmittel, Hilfsmittel, Hebammenhilfe, häusliche Behandlungspflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Für bestimmte Leistungen gelten Besonderheiten: Manche Nähr- und Stärkungsmittel oder kosmetische Präparate sind ausgeschlossen, und für Psychotherapie ist eine vorherige schriftliche Zusage nötig. Brillen und Kontaktlinsen, Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen werden zu 100 % erstattet, teils bis zu einer jährlichen Grenze von 160,- EUR.
Häufige Fragen
Werden Kosten für eine Psychotherapie übernommen?
Ja, wenn eine fachärztliche Feststellung der Erkrankung erfolgt ist. Dann sind auch Leistungen approbierter Psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass der Versicherer vor Behandlungsbeginn – nach maximal 5 probatorischen Sitzungen – eine schriftliche Zusage erteilt hat.
Bis zu welchem Betrag werden Brillen und Kontaktlinsen erstattet?
Brillen oder Kontaktlinsen werden bis 160,- EUR jährlich zu 100 % erstattet, darüber hinaus zu einem Drittel.
Sind Nähr- und Stärkungsmittel erstattungsfähig?
Grundsätzlich nicht – auch nicht bei ärztlicher Verordnung. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sie im Rahmen lebenserhaltender Maßnahmen wie parenteraler oder enteraler Ernährung ärztlich verordnet wurden.
Werden Impfungen für eine Auslandsreise bezahlt?
Nein. Erstattet werden nur Impfungen, die die STIKO am Robert Koch-Institut nach Alter und Geschlecht empfiehlt. Impfungen aus Anlass einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen sind nicht erstattungsfähig.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Ambulant-A90-100-A80-100 2020