Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG richtet sich der jährliche Selbstbehalt je versicherte Person nach dem gewählten Tarif und beträgt entweder 500 Euro, 830 Euro oder 1.100 Euro pro Kalenderjahr. Damit steht fest, welchen Kostenanteil der Versicherungsnehmer jeweils selbst trägt, bevor Leistungen erstattet werden.
Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers gilt je versicherte Person und pro Kalenderjahr. Die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab:
- 500,– EUR
- 830,– EUR
- 1.100,– EUR
Was bedeutet das konkret?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den die versicherte Person innerhalb eines Kalenderjahres selbst tragen muss. Je nach gewähltem Tarif liegt dieser Betrag bei 500 Euro, 830 Euro oder 1.100 Euro. Er gilt jeweils für jede versicherte Person einzeln und bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Krankenvollversicherung?
Je nach Tarif beträgt der Selbstbehalt 500 Euro, 830 Euro oder 1.100 Euro pro Kalenderjahr.
Gilt der Selbstbehalt für jede versicherte Person einzeln?
Ja, der Selbstbehalt gilt je versicherte Person und pro Kalenderjahr.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Ambulant-A106-A112-A118 2025