Wie sich der Beitrag in der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG zusammensetzt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Zusätzlich zahlen Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent der Bruttoprämie, der bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben wird, in dem das 60. Lebensjahr vollendet ist.
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr. Die Beiträge sind dem Beitragsübersichtsblatt zu entnehmen.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate haben Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG zu entrichten. Dieser Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, so ändert sich der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der monatliche Beitrag orientiert sich am erreichten Alter, das aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr berechnet wird. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent der Bruttoprämie, solange sie noch nicht das Ende des Jahres erreicht haben, in dem sie 60 werden. Ändern sich die Tarifbeiträge, passt sich dieser Zuschlag automatisch an.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe des monatlichen Beitrags ab?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr; die Beträge stehen im Beitragsübersichtsblatt.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag und wer muss ihn zahlen?
Erwachsene zahlen zusätzlich zur tariflichen Beitragsrate den gesetzlichen Zuschlag VAG in Höhe von 10 % der Bruttoprämie.
Bis wann wird der gesetzliche Zuschlag erhoben?
Der Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Bei einer Änderung der Tarifbeiträge ändert sich der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Ambulant-A106-A112-A118 2025