Bei der Zahnersatz-Zusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER können Leistungen und Beiträge angepasst werden, wenn sich die Zahnersatzversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ändert – solche Änderungen gelten als veränderte Verhältnisse im Gesundheitswesen und dürfen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden.
Änderungen der Zahnersatzversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens. Das hat zur Folge, dass die Auswirkungen auf die Leistungen und Beiträge dieses Tarifs überprüft werden können. Eine Anpassung ist jeweils mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich.
Das Ausmaß einer gegebenenfalls notwendigen Beitragsänderung spiegelt dabei ausschließlich den Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen wider.
Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können im Fall einer Beitragsanpassung im Tarif ZE 80 auch betragsmäßig festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge angepasst werden. Auch dies ist nur mit Zustimmung des Treuhänders möglich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen für Zahnersatz ändern, kann der Versicherer prüfen, wie sich das auf die Leistungen und Beiträge dieses Tarifs auswirkt. Eine Anpassung ist nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erlaubt, und eine mögliche Beitragsänderung richtet sich allein nach dem Umfang der geänderten erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen. Im Tarif ZE 80 können außerdem festgelegte Höchstbeträge angepasst werden, um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten.
Häufige Fragen
Wann dürfen Leistungen und Beiträge dieses Tarifs überprüft werden?
Immer dann, wenn sich die Zahnersatzversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ändert. Solche Änderungen gelten als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, sodass die Auswirkungen auf Leistungen und Beiträge überprüft werden können.
Wer muss einer Anpassung zustimmen?
Eine Anpassung der Leistungen und Beiträge ist jeweils nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders möglich.
Wonach richtet sich das Ausmaß einer Beitragsänderung?
Eine gegebenenfalls notwendige Beitragsänderung spiegelt ausschließlich den Umfang der aktuellen Änderung der erstattungsfähigen Zahnersatzleistungen wider.
Was gilt bei einer Beitragsanpassung im Tarif ZE 80 besonders?
Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können hier auch betragsmäßig festgelegte erstattungsfähige Höchstbeträge angepasst werden – ebenfalls mit Zustimmung des Treuhänders.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Zahn-ZE80 2015