Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bemisst sich der monatliche Beitrag im Krankenzusatz-Tarif jeweils für 5,– EUR Krankenhaustagegeld nach dem erreichten Alter der versicherten Person, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Für den Teil des Krankenhaustagegeldes über 60,– EUR verdoppelt sich die monatliche Beitragsrate.
Die monatliche Beitragsrate wird jeweils für je 5,– EUR Krankenhaustagegeld angegeben.
Die Höhe der monatlichen Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Für den Teil des Krankenhaustagegeldes, der 60,– EUR übersteigt, verdoppelt sich die monatliche Beitragsrate.
Was bedeutet das konkret?
Der monatliche Beitrag wird in Schritten von 5,– EUR Krankenhaustagegeld berechnet. Wie hoch er ist, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab – dieses ergibt sich aus dem Beginnjahr minus dem Geburtsjahr. Sobald das vereinbarte Krankenhaustagegeld über 60,– EUR liegt, kostet der darüber hinausgehende Teil das Doppelte.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person.
Für welche Höhe des Krankenhaustagegeldes gilt die angegebene Beitragsrate?
Die Beitragsrate ist jeweils für je 5,– EUR Krankenhaustagegeld angegeben.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn das Krankenhaustagegeld über 60,– EUR liegt?
Für den Teil des Krankenhaustagegeldes, der 60,– EUR übersteigt, verdoppelt sich die monatliche Beitragsrate.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Krankenhaustagegeld-KHT 2010