Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt, sobald eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Krankenhaus erfolgt – etwa wegen Krankheit, Unfall oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung. Die Leistung fällt für jeden Tag der Krankenhausbehandlung in der versicherten Höhe an, mindestens ab 5,– EUR pro Tag.
Der Versicherer zahlt ein Krankenhaustagegeld bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung. Dazu zählen:
- Krankheit
- Unfall
- Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung
Das Krankenhaustagegeld wird in der versicherten Höhe (ab 5,– EUR) je Tag der Krankenhausbehandlung geleistet.
Was bedeutet das konkret?
Wer wegen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Krankenhaus behandelt wird, erhält für jeden Tag dieser Behandlung ein festes Tagegeld. Anlass kann eine Krankheit, ein Unfall oder eine Untersuchung bzw. Behandlung im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung sein. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Betrag und beträgt mindestens 5,– EUR pro Tag.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Es wird bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Krankenhaus gezahlt, also bei Krankheit, Unfall sowie bei Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Es wird in der versicherten Höhe geleistet, mindestens ab 5,– EUR je Tag der Krankenhausbehandlung.
Für welchen Zeitraum gibt es die Leistung?
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag der Krankenhausbehandlung gezahlt.
Ist auch die Entbindung im Krankenhaus abgedeckt?
Ja, Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung zählen zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, für die das Krankenhaustagegeld gezahlt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Krankenhaustagegeld-KHT 2010