Bei der Alte Oldenburger Krankenzusatzversicherung bemisst sich die monatliche Beitragsrate für ein Krankenhaustagegeld je 5,– EUR nach dem erreichten Alter der versicherten Person, wobei die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr entscheidend ist; für den Teil des Krankenhaustagegeldes über 60,– EUR verdoppelt sich die Beitragsrate.
Die Beitragsraten gelten jeweils für je 5,– EUR Krankenhaustagegeld.
Die monatliche Beitragsrate ergibt sich aus dem Beitragsübersichtsblatt. Sie richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen Beginnjahr und Geburtsjahr der versicherten Person.
Für den Teil des Krankenhaustagegeldes, der 60,– EUR übersteigt, verdoppelt sich die monatliche Beitragsrate.
Was bedeutet das konkret?
Der monatliche Beitrag wird jeweils für je 5,– EUR Krankenhaustagegeld berechnet. Wie hoch die Beitragsrate ausfällt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab, das sich aus der Differenz von Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Übersteigt das gewählte Krankenhaustagegeld die Grenze von 60,– EUR, wird die Beitragsrate für den darüber liegenden Teil verdoppelt.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn das Krankenhaustagegeld über 60 EUR liegt?
Für den Teil des Krankenhaustagegeldes, der 60,– EUR übersteigt, verdoppelt sich die monatliche Beitragsrate.
Für welche Höhe des Krankenhaustagegeldes gilt die angegebene Beitragsrate?
Die Beitragsrate gilt jeweils für je 5,– EUR Krankenhaustagegeld.
Wo findet man die konkrete Beitragsrate?
Die monatliche Beitragsrate ergibt sich aus dem Beitragsübersichtsblatt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Krankenhaustagegeld-KHT 2010