Bei der Alte Oldenburger zahlt die Krankenzusatzversicherung ein Krankenhaustagegeld für jeden Tag einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Krankenhaus – etwa wegen Krankheit, Unfall sowie bei Untersuchung und Behandlung im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung. Ausgezahlt wird der versicherte Betrag ab 5,– EUR pro Tag der Krankenhausbehandlung.
Der Versicherer leistet ein Krankenhaustagegeld bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung. Dazu zählen:
- Krankheit
- Unfall
- Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung
Das Krankenhaustagegeld wird in der versicherten Höhe (ab 5,– EUR) je Tag der Krankenhausbehandlung gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Für jeden Tag, an dem eine medizinisch notwendige Behandlung im Krankenhaus stattfindet, gibt es einen festen Geldbetrag pro Tag. Dieser Anspruch besteht bei Krankheit, Unfall sowie bei Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Betrag und beträgt mindestens 5,– EUR je Tag.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Es wird bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung gezahlt, also bei Krankheit, Unfall sowie bei Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung – jeweils je Tag der Krankenhausbehandlung.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Es wird in der versicherten Höhe gezahlt, mindestens jedoch 5,– EUR je Tag der Krankenhausbehandlung.
Zahlt die Versicherung auch bei einer Entbindung?
Ja, auch die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung ist von der Leistung erfasst, sofern es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Krankenhaustagegeld-KHT 2010