Wie sich der Beitrag in der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bemisst, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab – konkret von der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie, der bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben wird, in dem das 60. Lebensjahr vollendet ist.
Die monatliche Beitragsrate (Beitragsübersichtsblatt) richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate ist von den Erwachsenen der gesetzliche Zuschlag VAG zu entrichten. Dieser Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich nach dem Alter, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Erwachsene zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie. Dieser Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Steigen die Tarifbeiträge, steigt auch der Zuschlag entsprechend mit.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe meines monatlichen Beitrags ab?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag VAG und wer muss ihn zahlen?
Der gesetzliche Zuschlag VAG ist von Erwachsenen zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate zu entrichten und beträgt 10 % der Bruttoprämie.
Wie lange wird der gesetzliche Zuschlag erhoben?
Der Zuschlag wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Bei einer Änderung der Tarifbeiträge ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Stationär-K30 2017